WachtbergDirekt


Corona: Was, wann, wer, wie… ein Überblick

(mm) – Was passiert eigentlich, wenn jemand positiv auf das Coronavirus, SARS-CoV-2, getestet wurde oder auch nur der Verdacht auf eine mögliche Infizierung besteht?


Abstrich, Testung, Gesundheitsamt, Kontaktperson 1, Kontaktperson 2, Ordnungsamt, Verfügung, Quarantäne… die Vielzahl der Begrifflichkeiten, der notwendigen Abläufe und der wann und wie beteiligten Behörden sind nicht leicht zu überblicken.

Im Folgenden sollen nochmals das Prozedere und die dann einzuleitenden Maßnahmen bei einer festgestellten Infektion sowie bei Verdacht auf eine Infizierung erläutert werden. Insbesondere bei positiv getesteten Personen mit einem weitreichenden Kontaktumfeld, wie dies zum Beispiel an Schulen, Kindergärten und größeren Unternehmen der Fall ist, ist schnelles Eingreifen und vorsorgliches Handeln geboten, um der Gefahr einer rasanten Vervielfachung des Infektionsrisikos zu begegnen.

Positives Testergebnis

Das Labor teilt der Testperson das positive Ergebnis mit. Das Labor informiert umgehend das zuständige Gesundheitsamt. Für Wachtberger Bürger*innen ist dies das Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises in Siegburg.

Gesundheitsamt

Das Gesundheitsamt kontaktiert die positiv gemeldete Person. Es unterrichtet diese über die umgehend erforderliche Quarantäne, gibt umfassende Infos zu Verhaltensweise etc. während dieser Absonderungszeit und erfragt die Daten möglicher Kontaktpersonen.

Gemeinde Wachtberg / Ordnungsamt

Sobald ein positiver Fall in Wachtberg vorliegt, informiert das Gesundheitsamt den Bürgermeister und die Ordnungsbehörde der Gemeinde Wachtberg hierüber, verbunden mit der Aufforderung, die notwendige ordnungsbehördliche Verfügung zu erlassen, mit der die Quarantäne für die gemeldete Person angeordnet wird. Die Verfügung wird durch Ordnungsamtsmitarbeiter persönlich zugestellt.

Kontaktperson 1 / Kontaktperson 2

Im Rahmen der Kontaktermittlungen durch das Gesundheitsamt werden Personen, die mit der infizierten Person in Kontakt standen, in zwei Gruppen unterschieden. Kontaktpersonen 1 sind diejenigen, die kürzlich direkten, längeren Kontakt (über 15 Minuten, ohne Abstand, „face-to-face“ und ohne Mund-Nase-Schutz) zur positiv getesteten Person hatten. Da auch sie möglicherweise infiziert sind, wird für diesen Personenkreis ebenfalls eine Quarantäne bestimmt. Als Kontaktpersonen 2 werden diejenigen eingestuft, die - sozusagen in zweiter Reihe - zwar nicht in unmittelbarem Kontakt zur positiv getesteten Person standen, aber sich zum Beispiel in gleichen Räumen wie diese aufhielten. Sollten sich bei Personen der Gruppe 2 Symptome zeigen, die auf eine mögliche Infizierung deuten, würden auch sie der Gruppe 1 zugeordnet und die entsprechenden Quarantäne-Maßnahmen greifen

Negativ / Positiv / Quarantäne

Wer vorsorglich auf Corona getestet wurde und das Ergebnis negativ ausgefallen ist, d.h. keine Corona-Bestätigung, kann sich freuen, dass ihm/ihr keine Quarantäne auferlegt wird. Wer sich jedoch in Quarantäne begeben muss, weil positiv getestet oder als Kontaktperson 1 eingestuft, wartet die Absonderung ab. Zu hoffen ist, dass sich keine weiteren Krankheitssymptome von COVID-19 entwickeln bzw. - bei Kontaktpersonen 1 - sich der Verdacht auf eine mögliche Infizierung nicht bestätigt. 

07.12.2020