WachtbergDirekt


Hinweis für Steuerpflichtige in der Gemeinde Wachtberg

Wachtberg(e.b.) - Am 12.01.2024 werden die Grundbesitzabgabenbescheide 2024 verschickt.

Nicht alle Steuerpflichtige erhält einen Bescheid! Bescheide werden nur verschickt, wenn gegenüber der letzten Festsetzung eine Änderung eingetreten ist.

Die Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren werden ab 01.01.2024 geändert, alle betroffenen Steuerpflichtigen erhalten somit einen Bescheid für 2024.

Die Beträge der Hundesteuer sind unverändert, so dass hierzu im Januar 2024 keine Steuerbescheide verschickt werden, es sei denn, es ist eine Änderung eingetreten.

An dieser Stelle möchte die Wachtberger Gemeindeverwaltung noch einmal auf die Vorzüge einer Einzugsermächtigung hinweisen. Vordrucke für die Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats gibt es im Rathaus oder online unter www.wachtberg.de/Bürgerservice/Formulare/S . Steuerpflichtige, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die für ihre Überweisung angegebenen Steuerfälligkeiten zu beachten.

10.02.2023